Allgemeine Informationen

Die Akademie AWeStO (Vereinsregister-Nr. 958 AG Oldenburg) ist gemeinnützig, wird ehrenamtlich geführt und arbeitet ohne öffentliche Zuschüsse.

In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

Mitgliedsbeiträge (Stand März 2008):
Die Jahreshauptversammlung am 7. März 2008 hat folgende Mitgliedsbeiträge festgelegt:
Für Neumitglieder (ab 1. Juli 2008):
1. Mitgliedsjahr jährlich 90,00 € (22,50 €/Quartal)
2. Mitgliedsjahr jährlich 70,00 € (17,50 €/Quartal)
3. Mitgliedsjahr jährlich 60,00 € (15,00 €/Quartal)
ab 4. Mitgliedsjahr jährlich 50,00 € (12,50 €/Quartal)
Pro Haushalt jährlich maximal 120,00 € (30,00 €/Quartal)
Ehegatten und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zahlen zusammen den 1 1/2-fachen Beitrag

Für Mitglieder, die vor dem 1. Juli 2008 eingetreten sind:
im 1. Jahr der Mitgliedschaft 5,00 € monatlich (15,00 €/Quartal)(+ 5 ¤ Aufnahmegebühr)
im 2. Jahr der Mitgliedschaft 5,00 € monatlich (15,00 €/Quartal)
im 3. Jahr der Mitgliedschaft 4,50 € monatlich (13,50 €/Quartal)
ab 4. Jahr der Mitgliedschaft 3,50 € monatlich (10,50 €/Quartal)
Familienbeitrag max. 10,00 € monatlich (30,00 €/Quartal)
Ehegatten und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zahlen zusammen den 1 1/2fachen Beitrag

Die Mitgliedszeit beträgt mindestens ein Jahr. Der Mitgliedsbeitrag ist vierteljährlich im Voraus zu entrichten (Bankeinzug).

Bankverbindung:
Akademie AWeStO
Landessparkasse zu Oldenburg, BLZ 280 501 00
Konto-Nr. 594721

Spendenbescheinigungen

Wenn Sie die Akademie für Aus- und Weiterbildung Stenografen-Vereinigung Oldenburg (Oldb) e. V. - Akademie AWeStO mit bis zu 200 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie den vereinfachten Zuwendungsnachweis (hier als Download, PDF, 55 KB) zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.